FFH Verordnung in Baden-Württemberg

Das Land Baden-Württemberg ist aufgrund von EU Verpflichtungen angehalten, bereits gemeldete FFH-Gebiete genauer und rechtsverbindlich festzulegen. Zudem müssen Ziele für die Erhaltung der in diesen FFH-Gebieten lebenenden Arten und Lebewesen einheitlich festgehalten werden. Im April dieses Jahres steht deshalb ein förmliches Verordnungsverfahren an.
Im Vorfeld des förmlichen Verfahrens informiert das Regierungspräsidium Freiburg mit einer Reihe von regionalen Informationsveranstaltungen Betroffene über die Hintergründe und den Inhalt der FFH Verordnung . Im Rahmen von moderierten Info-Veranstaltungen zwischen Ende Februar und Ende März 2018 informieren sich Betroffene. Sie können einsehen, ob ihre Flächen von der Neuregelung der FFH Verordnung betroffen sind und sie sehen, wie sie sich in das förmliche Verfahren einbringen können.
Projektzeitraum
Datum der Veranstaltung
08
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01
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2018
–
30
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03
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2018
Auftraggeber
Regierungspräsidium Freiburg